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Die SVP bekennt sich ohne Wenn und Aber zur Familie. Sie unterstützt Familien, welche die Kindererziehung ernst nehmen und diese eigenverantwortlich wahrnehmen wollen. Daher fordert sie auch eine steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern. Es darf nicht sein, dass nur Eltern steuerlich begünstigt werden, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen. Für alle Familien mit Kindern ist pro Kind der gleiche Betreuungs-Steuerabzug zu gewähren. D.h. für Familien, welche ihre Kinder in Eigenverantwortung selbst betreuen, ist mindestens der gleiche Steuerabzug zu gewähren, wie für Familien die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Die vom Parlament in der Herbstsession 2009 vorgeschlagenen Steuererleichterungen für den Fremdbetreuungsabzug bis max. Fr. 10'000.- pro Jahr führt zu Steuererleichterungen von rund 360 Millionen Franken, davon entfallen 17% auf die Kantone. Die steuerlichen Erleichterungen, die mit dieser Vorlage beschlossen werden sollen, betreffen ausschliesslich jene Familien mit Kindern, die überhaupt direkte Bundessteuer bezahlen. Das heisst: Über 10 Prozent der Familien mit Kindern, und zwar eben jene mit tiefen Einkommen, profitieren von dieser Vorlage nicht. Im Fokus stehen bei dieser Vorlage denn auch die Familien des Mittelstandes, jene Familien also, in denen über die Hälfte aller Kinder leben.
Jedoch profitieren nur einseitig jene Familien von diesen Massnahmen, die ihre Kinder gegen Entgelt fremd betreuen lassen. Natürlich kann man mit ausgeklügelten mathematischen Modellen eine fiskalrechtliche Begründung aus dem Hut zaubern und versuchen, damit plausibel zu machen, dass doppeltverdienende Eltern wegen der Steuerprogression benachteiligt sind und mehr Abzugsmöglichkeiten für die externe Kinderbetreuung erhalten sollten. Doch der Grundsatz, dass selbsterziehende Eltern fiskalisch in Bezug auf den Betreuungsabzug nicht benachteiligt werden, wird damit nicht erfüllt.
Die SVP sträubt sich dagegen, dass steuerlich zwei Kategorien von Eltern geschaffen werden, nämlich solche, die vom Umstand profitieren, dass sie ihre Kinder fremd gegen Entgelt betreuen lassen, und solche, die von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben, weil sie der Aufgabe der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selber nachkommen. Für die SVP steht die "Stärkung der Eigenverantwortung" im Mittelpunkt. Das heisst keineswegs, dass nicht beide Elternteile - ganz oder im Regelfall mindestens teilweise - einer beruflichen Beschäftigung nachgehen sollen bzw. können. Aber die SVP warnt davor, jene Tendenz - einseitig und unter Benachteiligung des traditionellen Familienbildes - zu stärken, die die elterlichen Pflichten je länger, je mehr an Dritte und insbesondere an den Staat delegieren will.
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