Bedenken – insbesondere seitens der Kantone wegen zu hoher Steuereinnahmenausfälle – sind unbegründet. Die SVP-Initiative regelt nur den Grundsatz in der Verfassung, dass wenn ein Fremdbetreuungsabzug gewährt wird, ein mindestens gleich hoher Eigenbetreuungsabzug gewährt wird. Auf Bundesebene bedeutet dies, dass der vom Parlament in der Herbstsession eingeführte Fremdbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer in mindestens gleicher Höhe auch für die Selbstbetreuung gewährt wird. Die vorgeschlagenen Steuererleichterungen für den Fremdbetreuungsabzug bis max. Fr. 10'000.- pro Jahr führten zu Steuersenkungen von rund 360 Millionen Franken, davon entfallen 17% auf die Kantone. Gemäss Hochrechnungen würde ein Betreuungsabzug von rund Fr. 8'000.- bei den direkten Bundessteuern für alle Familien, unabhängig ob die Kinder fremd bzw. selber betreut werden, eine Steuersenkung von rund Fr. 400 Millionen zu Folge haben, auch davon entfallen 17% auf die Kantone. Damit ist klar, dass ein Betreuungsabzug für alle gut verkraftbar ist.
Die Familieninitiative überlässt es den Kantonen, ob sie überhaupt einen Steuerabzug gewähren wollen und wenn ja, wie hoch dieser sein soll. Die Kantone können auch gestaffelte Abzüge, d.h. beispielsweise für jedes weitere Kind pro Familie abnehmend, einführen. Einzige Bedingung der SVP-Initiative ist, dass, wenn Fremdbetreuungsabzüge gewährt werden, auch jenen Familien Abzüge ermöglicht werden, die ihre Kinder selber betreuen - unabhängig davon, wie sie sich in der Betreuung organisieren.
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