als Dienst an der Gesellschaft.
Wenn Eltern ihre Kinder selbst erziehen, so ist dies ebenfalls als Dienst an der Allgemeinheit zu betrachten und konsequenterweise zu honorieren. Selbstverantwortliche Familien verzichten oftmals auf die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen in Form subventionierter Betreuungsangebote, sie erbringen die Erziehungsleistung selbst. Sie verzichten hierfür auf ein zusätzliches Erwerbseinkommen. Dafür steht ihnen im Minimum dieselbe Steuererleichterung wie Familien mit Fremdbetreuung zu.
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