Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Die SVP will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Allerdings dürfen diese Steuererleichterungen nicht nur Familien zugute kommen, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Auf diese Weise würden Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, steuerlich benachteiligt. Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben.
Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2009 entschieden, dass die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 10'000 Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (Art. 33. Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2bis DBG). Die Kantone werden mit diesem Bundesbeschluss (Steuerharmonisierungsgesetz) ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Fremdbetreuungszug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen. Die SVP ist in den eidgenössischen Räten mit ihrem Antrag, den Betreuungsabzug allen Familien zugute kommen zu lassen, gescheitert. Damit trotzdem alle Familien von diesem Betreuungsabzug profitieren können, lanciert die SVP die Volksinitiative „Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ mit folgendem Wortlaut:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu
4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
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