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Die SVP lehnt die zunehmende Einmischung des Staates in die Erziehung der Kinder und Jugendlichen entschieden ab. Immer mehr Vorlagen in unserem Staat sind jedoch von diesem einseitigen Geist – Delegation an den Staat - geprägt. Auf Seite des Bundes handelt es sich zum Beispiel um Versuche zur Bewerkstelligung der Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung durch Anschubfinanzierungen und sog. „Krippeninnovationen“ – die jetzt auch noch verlängert werden sollen -, über den Bildungsrahmenartikel, das HarmoS-Konkordat bis hin zu der in die Vernehmlassung gegebene Betreuungsverordnung.

Familienpolitik ist Sache der Kantone und Gemeinden. Gemäss Art. 3 der Bundesverfassung sind die Kantone souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. Die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Im Bereich der Familienpolitik werden die Kompetenzen der Kantone lediglich durch Art. 116 der Bundesverfassung eingeschränkt. Dieser gewährt dem Bund die Kompetenz zum Erlass einer Mutterschaftsversicherung sowie zur Regelung der Familienzulagen. Der Bund verfügt aber über keine weiteren Kompetenzen im Bereich der Familienpolitik. Familienpolitik ist somit gemäss Kompetenzordnung in der Bundesverfassung Sache der Kantone.


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