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Die Kinderbetreuungsverordnung, die im Sommer 2009 in die Vernehmlassung gegeben wurde, widerspricht den Grundsätzen der Familienpolitik der SVP diametral. Sie beschränkt die Rechte und Pflichten der Eltern und greift unverhältnismässig in deren Verantwortungsbereiche ein. Verwandten und Nachbarn wird die Fähigkeit zur Betreuung von Kindern grundsätzlich abgesprochen. Sie brauchen neu eine obligatorische Ausbildung und eine amtliche Bewilligung. Bewilligungsbehörden urteilen zuerst darüber, ob jemand fähig ist, eine Betreuungsaufgabe zu übernehmen oder nicht. Wer so in den ureigensten Verantwortungsbereich der Eltern eingreift und sie damit für inkompetent erklärt, hat jede Achtung vor einer familienbezogenen Betreuung der Kinder verloren. Er liefert die Kinder einem Heer von familienfeindlichen Betreuungsbürokraten aus. Die SVP lehnt eine solche Verordnung sowie weitere staatlich erzwungene Massnahmen wie etwa vom Bund subventionierte Kinderkrippenplätze oder eine zu frühe Einschulung von Kleinkindern entschieden ab.

Der Erziehungs- und Bildungsbereich wird in den letzten Jahren immer mehr theoretisiert und verschult. Für jeden normalen Beruf gibt es heute unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese Akademisierung und Verschulung führt sehr oft weg von der Praxis und hat namentlich in der Pädagogenbranche eine Fülle von Bildungs- und Erziehungstheoretiker hervorgebracht, die nun nach einer Beschäftigung suchen. Auf der Suche nach weiteren Betätigungsfeldern scheinen sie mehr und mehr im Bereich der ausserschulischen Betreuung und Kindererziehung fündig zu werden. Genau diese Kreise sind federführend an der Ausarbeitung einer nationalen Kinderbetreuungsverordnung beteiligt gewesen, die nach dem Willen des Bundesrates massiv in die familiäre Eigenverantwortung eingreifen soll – dies freilich immer im unverdächtigen Namen einer «Professionalisierung» der Kinderbetreuung.

Unter dem Vorwand des «Kindeswohls» verlangte die von der Justizministerin im Sommer 2009 vorgelegte Vernehmlassung zur Betreuungsverordnung ausnahmslos von allen Eltern die Einholung einer staatlichen Bewilligung für sämtliche Personen – auch Tanten und Gotten –, die ihre Kinder wiederholt und auch einmal an den Wochenenden betreuen. Ausgenommen von dieser Bewilligungspflicht wären nur gerade die Grosseltern. Wie die Kindermädchen und Tagesmütter müssen aber auch sie den Behörden regelmässig Bericht über das Betreuungsverhältnis erstatten. In der Vernehmlassung wurde diese Betreuungsverordnung nicht nur von der SVP in der Luft zerrissen, der Geist, der jedoch darin zum Ausdruck kommt, stimmt mehr als bedenklich. In der Zwischenzeit wurde der erste Entwurf dieser Betreuungsverordnung vom Bundesrat an das Justizdepartement zurückgewiesen mit dem Auftrag einen neuen Entwurf auszuarbeiten.

In diesem 1. Entwurf und in vielen anderen Gesetzesvorlagen kommt zum Ausdruck, dass der Staat einen eigentlichen Kontrollapparat aufbaut, der von einem pauschalen Misstrauen gegenüber den Eltern zeugt. Es wird ihnen nicht mehr zugetraut, dass sie für ihre Kinder eine geeignete Tagesmutter einstellen können, was gleichzeitig Grundlage für einen entsprechenden Auftrag an eine staatlich besoldete Pädagogenindustrie ist. Der Entwurf beinhaltete, dass die Tagesmutter ihre Tätigkeit nur aufnehmen kann, wenn sie zunächst einen obligatorischen Einführungskurs besucht. Auch Verwandte müssten das tun, und zwar unabhängig davon, ob sie selbst Eltern sind oder nicht. Dieser bürokratische Moloch bewirkt eine eigentliche Aufblähung der staatlichen Pädagogenzunft unter gleichzeitiger Entmündigung der Eltern. Der Staat schreckt auch vor dem urprivaten Bereich der Familie nicht mehr zurück; er ist gefrässig geworden. Die SVP will im Gegensatz dazu die traditionelle Familie unterstützen und der staatlichen Einmischung Gegensteuer geben.


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