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des fiktiven Einkommens.

Die Erfinder der neuen Regelung – dass nur Fremdbetreuung steuerlich abzugsfähig sein soll – begründen dies damit, dass die Selbsterziehung von Kindern eine Leistung darstellt, welche eigentlich auch einem Einkommen entspricht (wenn es jemand Fremdes täte, würde dieser Geld bekommen und Steuern zahlen), welches aber nicht besteuert wird. Anders ausgedrückt: Es sei ungerecht, dass ein Doppelverdienerpaar mit Kindern für sein Doppeleinkommen mehr Steuern bezahlen muss, als eine Familie, in welcher nur ein Elternteil steuerliches Einkommen erzielt.

Wenn man diese Argumentation jedoch zulässt, wäre jede unbezahlte Tätigkeit (Kochen, Putzen, Rasenmähen, Einkaufen, Bügeln, Freiwilligenarbeit, soziale und karitative Tätigkeiten, Engagement in Vereinen usw.) automatisch ein fiktives Einkommen, welches eigentlich besteuert werden müsste. Dies stellt die Perversion des Steuergedankens dar: unser ganzes Leben wäre damit eine steuerbare Leistung.

Wenn die Ungerechtigkeit zu hoher Steuern beseitigt werden soll, dann sollte als erstes die Progressionsstrafe (Heiratsstrafe) konsequent aufgehoben werden (Vollsplitting). Es ist keine Lösung, eine bestehende Ungerechtigkeit (Progression bei Ehepaarbesteuerung) durch eine weitere, neue Ungerechtigkeit (Steuerabzug nur für Fremdbetreuung) ausgleichen zu wollen.


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